Anmeldung für Erwachsene
Dieses Angebot richtet sich an Erwachsene ab dem 20. Geburtstag.
Spezialfall: Junge Erwachsene in ihrer Erstausbildung können bis zum 25. Altersjahr vom Tarif für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene profitieren. Hierzu bitte die entsprechende Anmeldung ausfüllen mit dem Hinweis „in Erstausbildung“. Eine aktuelle Bestätigung der Ausbildungsstätte muss jedes Semester vor dem Anmeldeschluss an sekretariat@musikschule-horgen.ch gesendet werden.
Die Zeiteinheiten für Einzelunterrichtslektionen sind nach Absprache mit der Lehrperson über ein Jahr frei einteilbar.
Das Fächerangebot richtet sich nach dem Angebot der Musikschule Horgen, zudem wird «Ukulele mit Singen» für Erwachsene im Einzelunterricht angeboten.
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WICHTIGE INFORMATION:
Wir haben auf das Schulverwaltungssystem „SpeedAdmin Play!“ umgestellt.
Dieses ist webbasiert und kann mittels kostenloser App oder Webbrowser genutzt werden.
Bis Ende Juni 2026 können die Zeiteinheiten für Erwachsenen-Einzelunterricht weiterhin direkt über unsere Website gebucht werden. Im Juli 2026 erhalten alle bisher angemeldeten erwachsenen Schüler*innen eine Mail vom Schulverwaltungsprogramm „SpeedAdmin Play!“ mit Logindaten für ein eigenes Benutzerkonto. Ab dann sind Buchungen ausschliesslich über das eigene Benutzerkonto möglich.
Für Gruppenunterricht verwenden Sie bitte das Anmeldeformular von „SpeedAdmin Play!“:
- Bitte lassen Sie sich vor Unterrichtsbeginn für die Instrumentenbeschaffung
von der Musiklehrperson beraten. - Der Unterricht findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt.
Für andere Sprachen bitte vorgängige Mitteilung an das Sekretariat. - Während der Ferien der Schule Horgen findet kein Musikunterricht statt.
- Anmeldung und Aufnahme in die MSH verpflichten zur Bezahlung des Schulgeldes. Bei Gruppenkursen erfolgt die Rechnungsstellung halbjährlich, bei Einzelunterricht unmittelbar nach der Buchung. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes.
Mit dem Absenden des Formulars erklärt der Kunde sich bereit, dass die Musikschule Horgen nötigenfalls eine Betreibungsauskunft einfordern darf.