Anmeldung für Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene

Wir verwenden ab sofort das Schulverwaltungssystem „SpeedAdmin Play!“.

Dieses ist webbasiert und kann mittels kostenloser App oder Webbrowser genutzt werden.

Alle An- / Abmeldungen werden nun ausschliesslich via Kundenkonto getätigt.

 

LINK ZUR ANMELDUNG

 

 

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Der Austritt aus der Musikschule ist auf Ende eines Semesters möglich und muss spätestens bis 30. November (Austritt vor Sportferien), bzw. bis 31. Mai (Austritt vor Sommerferien) schriftlich dem Sekretariat der Musikschule mitgeteilt werden (sekretariat@musikschule-horgen.ch oder via online Abmeldeformular). Abmeldungen nur bei der Musiklehrperson sind ungültig.

Verspätete Abmeldungen haben eine Bearbeitungsgebühr zur Folge: Bis 10 Tage nach Abmeldetermin 50% des Schulgeldes, danach 100% des Schulgeldes.

Wichtige Hinweise:

  • Anmeldeschluss
    31. Mai für Start nach den Sommerferien
    30. November für Start nach den Sportferien
  • Instrumentenbeschaffung
    Bitte lassen Sie sich vor Unterrichtsbeginn von der Musiklehrperson beraten.
  • Unterrichtssprache
    Der Unterricht findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt.
    Für andere Sprachen bitte vorgängige Mitteilung an das Sekretariat.
  • Unterrichtsort
    Einzelunterricht findet üblicherweise in der Villa Seerose statt,
    Gruppenkurse teilweise an verschiedenen Standorten gemäss Kursausschreibung.
  • Einstiegsalter 
    Instrumental-Einzelunterricht ist je nach Instrument ab dem 2. Kindergarten möglich.
    Früherer Unterrichtsbeginn bedarf einer Eignungsabklärung durch eine Fachlehrperson.
    Als Vorbereitung für jüngere Kinder empfehlen wir grundsätzlich den Besuch des Gruppenkurses Musik & Bewegung für Kindergartenkinder.
  • Schulferien
    Während der Ferien der Schule Horgen findet kein Musikunterricht statt.
  • Mitwirkung in Gruppenkursen
    Um eine kontinuierliche Aufbauarbeit zu gewährleisten, ist es sinnvoll, jeweils ein ganzes Jahr im Kurs mitzuwirken. Austritte während dem Schuljahr (auf Ende des Semesters) müssen mit der musikalischen Leitung des Kurses besprochen werden.
  • Verbindlichkeit
    Anmeldung und Aufnahme in die MSH verpflichten zur Bezahlung des Schulgeldes.
    Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes.
    Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich (März/September). 
  • Betreibungsauskunft
    Mit dem Absenden des Formulars erklärt der Kunde sich bereit, dass die Musikschule Horgen nötigenfalls eine Betreibungsauskunft einfordern darf.